Die Finanzaufsicht BaFin hat die noa bank GmbH & Co. KG geschlossen und ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Man habe ein Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern, teilt die Aufsichtsbehörde auf ihrere Homepage mit. Bei einem Moratorium darf ein Kreditinstitut keine Zahlungen mehr entgegennehmen, die nicht zur Tilgung der eigenen Schulden bestimmt sind. Das Institut war wegen einer nach Ansicht der BaFin zu geringen Eigenkapitalausstattung schon länger in Schwierigkeiten.
Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Die noa bank habe keine systemische Relevanz, führte die BaFin aus. Die Bilanzsumme der Bank mit Sitz in Düsseldorf belaufe sich zum 17. August 2010 auf rund 179,2 Mio. Euro. Das Institut weise zum 17. August 2010 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von rund 172,1 Mio. Euro aus.
Die Einlagen der Kunden der noa bank sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung die Einleger entschädigen kann. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts dann unverzüglich darüber zu unterrichten. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten Bankkunden ist pro Einleger begrenzt auf den Gegenwert von 50.000 Euro. Wie lange es dauert, bis es zur Auszahlung der Einlagen kommt, ist aber anscheinend noch offen.
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