Wenn Sie Geld aufwenden, das der Sicherung und dem Erhalt Ihrer Einnahmen dient, so sind diese Kosten in Form von Werbungskosten steuerlich absetzbar. Die Kontoführungsgebühren zählen zu den Werbungskosten, sind allerdings lediglich im Rahmen von 16 Euro pro Jahr pauschal absetzbar.
Der Gesetzgeber ermöglicht es Ihnen, die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Hierbei gilt eine jährliche Pauschale in Höhe von 16 Euro, die Sie innerhalb der Anlage N der Steuererklärung geltend machen können. Auch wenn Ihre tatsächlichen Kontogebühren höher sind, gilt die Beschränkung der Werbungskosten auf 16 Euro pro Jahr.
Wenn Sie über Geldbeträge verfügen, die Sie über einen längeren Zeitraum nicht anderweitig benötigen, dann sollten Sie diese in Form von Festgeld anlegen. Die Banken belohnen Ihre Bereitschaft zur langfristigen Anlage mit hohen Zinsen, die sich über den gesamten Anlagezeitraum hin nicht verändern.
Die besten Festgeld Angebote: Festgeldkonto Vergleich
Überweisungen, Daueraufträge und die Abfrage vom Kontostand: Per Online-Banking können Sie diese Transaktionen bequem am heimischen PC absolvieren. Unser Ratgeber informiert umfassend über die moderne Kontoführung per Internet und sagt Ihnen, worauf Sie hierbei achten sollten.
Jetzt informieren und Bequemlichkeit erhöhen: Online-Banking
Die Tatsache, dass der Gesetzgeber es erlaubt, die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten abzusetzen, ist dadurch begründet, dass das Girokonto als Gehaltskonto genutzt wird, um damit Lohn oder Gehalt an den Steuerpflichtigen zu übertragen. Da das Konto darüber hinaus aber auch privat genutzt wird, beschränkt sich die absetzbare Pauschale auf jährlich 16 Euro.