Jetzt Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzen

Wenn Sie Geld aufwenden, das der Sicherung und dem Erhalt Ihrer Einnahmen dient, so sind diese Kosten in Form von Werbungskosten steuerlich absetzbar. Die Kontoführungsgebühren zählen zu den Werbungskosten, sind allerdings lediglich im Rahmen von 16 Euro pro Jahr pauschal absetzbar.

So wirken sich Kontoführungsgebühren auf die Lohnsteuer aus

Der Gesetzgeber ermöglicht es Ihnen, die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Hierbei gilt eine jährliche Pauschale in Höhe von 16 Euro, die Sie innerhalb der Anlage N der Steuererklärung geltend machen können. Auch wenn Ihre tatsächlichen Kontogebühren höher sind, gilt die Beschränkung der Werbungskosten auf 16 Euro pro Jahr.

 

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Kontogebühren als Werbungskosten

Die Tatsache, dass der Gesetzgeber es erlaubt, die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten abzusetzen, ist dadurch begründet, dass das Girokonto als Gehaltskonto genutzt wird, um damit Lohn oder Gehalt an den Steuerpflichtigen zu übertragen. Da das Konto darüber hinaus aber auch privat genutzt wird, beschränkt sich die absetzbare Pauschale auf jährlich 16 Euro.



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