Der Gesetzgeber ermöglicht Ihnen, Kontoführungsgebühren derzeit mit pauschal 16 Euro pro Jahr von der Steuer abzusetzen. Innerhalb der Lohnsteuererklärung werden die Kontoführungsgebühren in der Anlage N eingetragen.
Tragen Sie Ihre Kontogebühren bei der Steuererklärung in der Anlage N ein. Die hierfür gültige Pauschale ist auf 16 Euro pro Jahr begrenzt. Es handelt sich um eine Jahrespauschale. So können Sie Kontoführungsgebühren auch dann in der Steuererklärung geltend machen, wenn Sie das Konto erst im Dezember des Steuerjahres eröffnet haben.
Mit einem kostenlosen Girokonto, bei dem keine Kontoführungsgebühren erhoben werden, können sie sich diesen bürokratischen Vorgang sparen.
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Nutzen Sie die Anlage N, um innerhalb Ihrer Steuererklärung Ihre Kontoführungsgebühren geltend zu machen. Das Finanzamt akzeptiert nach dem derzeitigen Steuerrecht Kontoführungsgebühren in pauschaler Höhe von 16 Euro pro Jahr. Mit einem kostenlosen Konto benötigen sie dies alles nicht und haben Zeit gewonnen und Geld gespart.