Wer seine Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen möchte, der wird hierbei durch die gesetzlichen Grenzen beschränkt. Der Gesetzgeber ermöglicht hierbei einen pauschalen Betrag in Höhe von 16 Euro pro Jahr. Darüber hinaus gehende Kontogebühren können Sie nicht absetzen.
Selbst wenn Sie Ihr Konto als berufliches Gehaltskonto nutzen, werden dennoch auch zahlreiche private Transaktionen darüber getätigt. Von daher hat der Gesetzgeber das Absetzen von Kontoführungsgebühren auf 16 Euro pro Jahr begrenzt. Nutzen sie die umfassenden Konten Vergleiche um die Kosten der Kontoführung zu reduzieren.
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Viele Kontoangebote beinhalten eine Kreditkarte. Hiermit können Sie weltweit in unzähligen Geschäften, Hotels und Restaurants bargeldlos bezahlen. Auch Einkäufe im Internet lassen sich per Karte einfach und sicher begleichen. Ein umfangreiches Netz an Geldautomaten ermöglicht es Ihnen, weltweit Bargeld abzuheben.
Moderne Online Konten erlauben die Kontoführung bequem und sicher von zuhause aus. Unser Ratgeber informiert Sie über die Technologie, Funktion und Sicherheit der Kontoführung per Internet und gibt hilfreiche Hinweise.
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Pauschal lassen sich 16 Euro pro Jahr als Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen. Ein weiterer Grund, sich nach einem kostenlosen Girokonto umzusehen, da Sie Kontogebühren von mehr als 16 Euro ohnehin nicht absetzen können.