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Einlagensicherung bei Volksbanken und Raiffeisenbanken/Genossenschaftsbanken

Unter allen Einlagensicherungssystemen ist das der Volksbanken und Raiffeisenbanken das Älteste in Deutschland. Bereits in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde ein auf Solidarität basierendes System begründet, das bis zum heutigen Tage durch den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) organisiert wird.

Worauf bezieht sich die Einlagensicherung der Volksbanken/ Raiffeisenbanken

Das System der Einlagensicherung der Volksbanken /Raiffeisenbanken schützt sämtliche Kundeneinlagen, also vor allem Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen sowie Spareinlagen und darüber hinaus auch Inhaberschuldverschreibungen, die von angeschlossenen Banken ausgegeben wurden.

Der Schutz bezieht sich dabei grundsätzlich auf 100 Prozent der Einlagen, ohne jegliche Obergrenze. Seit Bestehen des Systems hat kein Kunde jemals seine Einlagen verloren, kein Anleger musste entschädigt werden und keine angeschlossene Bank hat die Insolvenz erlitten.

Die Sicherung in der Praxis

In der Praxis erfolgt die Einlagensicherung über die beiden Instrumente Garantiefonds und Garantieverbund. Der Fonds wird durch die angeschlossenen Mitglieder finanziert. Diese zahlen jährlich einen Betrag zwischen 0,05 und 0,2 Prozent der Bilanzposition “Forderungen an Kunden” in den Fonds ein, der durch den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken verwaltet und als Sondervermögen geführt wird.

Aus dem Garantiefonds können Maßnahmen zur Unterstützung von Mitgliedern finanziert werden, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Alle angeschlossenen Institute bilden darüber hinaus einen Garantieverbund. Dieser hat die Möglichkeit, Garantien gegenüber Dritten zu geben, Bürgschaften zu übernehmen und liquide Mittel zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stehen angeschlossenen Instituten umfangreiche Möglichkeiten zur Beratung und Sanierung zur Verfügung. Die hierzu erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen werden innerhalb des Verbandes zur Verfügung gestellt und koordiniert.

Die Einlagensicherung des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ergänzen die gesetzliche Grundsicherung und tragen die Differenz zwischen der Mindesteinlagensicherung und dem tatsächlichen Schaden auf Seiten des Kunden. Während die Grundsicherung auf 90 Prozent der Einlagen und maximal 20.000 Euro begrenzt ist, ersetzt die Einlagensicherung der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Kundengelder in unbegrenzter Höhe. Hinzu kommt, dass das dargestellte Sicherungssystem dazu geeignet ist, krisenhafte Entwicklungen bei einzelnen Instituten bereits im Vorfeld zu lösen und so das Eintreten des Entschädigungsfalles zu verhindern.

Mitgliedsbanken der Einlagensicherung

Angeschlossen sind alle Mitgliedsbanken des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, also neben Volks- und Raiffeisenbanken vor allem die Spar- und Darlehenskassen, die PSD-Banken, die Sparda-Banken, die kirchlichen Kreditgenossenschaften, die genossenschaftlichen Zentralbanken und die Hypothekenbanken. Kunden haben die Möglichkeit, sich die Zugehörigkeit ihres Institutes zur Sicherungseinrichtung des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken durch die Bank selber oder den Verband nachweisen zu lassen.

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