Türkische Banken spielen bereits seit Jahren eine wichtige Rolle unter den in Deutschland vertretenen Geldinstituten. Für viele Verbraucher sind hier vor allem die hohen Zinsen für Tages- und Festgeld attraktiv. In Bezug auf die vorhandene Sicherheit solcher Geldanlagen kommen häufig Fragen über die Einlagensicherung auf.
Mit dem Einlagesicherungssystem der Türkei gilt, dass überprüft werden muss, welche gesetzlichen Regelungen für die jeweiligen Kreditinstitute gelten. Interessierte Bankkunden müssen hierbei zwischen Banken unterscheiden, die ihren tatsächlichen Hauptsitz in der Türkei unterhalten und solchen, die eigenständig agierende Tochtergesellschaften in anderen Ländern betreiben. In beiden Fällen gelten sehr unterschiedliche Regelungen zur Einlagensicherung.
Handelt es sich um eine Bank, die in einem Drittland als eigenständige Niederlassung auftritt, so gelten die jeweiligen Regelungen dieses Landes. Beispiele hierfür sind die Deniz Bank in Österreich oder die Akbank in den Niederlanden. Während somit Kunden der Deniz Bank einen Einlagenschutz bis zu einer Obergrenze in Höhe von 20.000 Euro für sich in Anspruch nehmen können, der ohne Selbstbeteiligung zu 100 Prozent Gültigkeit hat, steht den Kunden der Akbank das Niederländische Modell zur Sicherung von Einlagen zur Verfügung.
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Seit Anfang 2007 beläuft sich dieses auf eine Absicherung von 100 Prozent bei Beträgen von bis zu 20.000 Euro, während Engagements von 20.000 Euro bis 40.000 Euro zu 90 Prozent abgesichert sind. Hierbei sind die ersten 20.000 Euro grundsätzlich vollständig besichert, während sich die Einschränkung von 90 Prozent lediglich auf die Einlagenanteile zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro bezieht. In der Praxis stehen einem Kunden mit einer Einlage von 40.000 Euro also 38.000 Euro Entschädigungssumme zu.
Handelt es sich um eine Bank, die ihren Hauptsitz in der Türkei selber hat, so gelten andere Regelungen. Zwar hat das Türkische Schatzamt hier eine staatliche Einlagensicherung installiert, diese gilt allerdings nicht für Devisenausländer.
Praktisch bedeutet dies, dass Gelder, die von Deutschland aus unmittelbar bei Banken in der Türkei angelegt werden, gegen Zahlungsausfälle, Überschuldung und Bankenpleite nicht gesichert sind – die Einlagensicherung der Türkei greift nicht.
Interessierten Anlegern, die sich von den guten Zinskonditionen angezogen fühlen, ist somit dringend zu raten, den offiziell geltenden Hauptsitz des jeweiligen Geldinstitutes in Erfahrung zu bringen und ihre Anlageentscheidung von den jeweils gültigen Regelungen zur Einlagensicherung abhängig zu machen. Wird dies nicht befolgt, so droht der Verlust des angelegten Vermögens.
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