Bei dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschland e.V. (VÖB) handelt es sich um ein freiwilliges Modell zur Einlagensicherung, das über die gesetzliche Grundsicherung deutlich hinaus geht. Grundsätzlich ist das System so aufgebaut, dass es für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden einer angeschlossenen Bank aufkommt, die nicht nur die gesetzliche Grundsicherung abgedeckt sind.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschland e.V. (VÖB) unterhält einen speziellen Fonds, der aus freiwilligen Beiträgen der angeschlossenen Banken und Geldinstitute finanziert wird. Die Gelder des Fonds können zur Finanzierung geeigneter Maßnahmen eingesetzt werden, wenn ein angeschlossenes Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.
Finanzierbar sind damit sanierende und erhaltende Maßnahmen gegenüber einer Mitgliedsbank, als auch Zahlungen an Anleger, die aufgrund der vorliegenden Zahlungsunfähigkeit Verluste erleiden würden. Der Einlagenschutz bezieht sich hierbei sowohl auf Privatpersonen als auch auf Wirtschaftsunternehmen und Kommunen.
Gesichert sind Sparguthaben, Termingelder, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen. Von der Sicherung ausgenommen sind dagegen Verbindlichkeiten, die darauf basieren, dass die Bank entsprechende Inhaberpapiere ausgestellt hat.
Weiterhin leistet der Einlagensicherungsfonds der Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschland e.V. nur dann Zahlungen, wenn die zugehörigen Kundenforderungen nicht anderweitig erstattet wurden.
Im Ergebnis entsteht hier ein wirksamer Schutz gegen die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz öffentlich-rechtlicher Banken, der Kunden davor bewahrt, Vermögensverluste zu erleiden.