Girokonto Wechsel
Girokonto kostenlos

Einlagensicherung Niederlande

Wer als Verbraucher sein Geld bei einer niederländischen Bank anlegt, dem steht seit 1996 eine Grundsicherung seiner Einlage zur Verfügung. Die Collectieve Garantieregeling (CGR), übersetzt: kollektive Garantieregelung, schützt den Anleger in einem Umfang, der über die gesetzliche Grundsicherung in Europa hinaus geht.

Einlagensicherung niederländischer Banken

Die Niederländische Aufsichtsbehörde für Banken überwacht die Einhaltung der Regelung, die ursprünglich zwischen De Nederlandsche Bank N.V. und den unterschiedlichen Verbänden der Kreditwirtschaft vereinbart worden war, streng. So gilt das Einlagensicherungssystem für jedes Geldinstitut mit einer niederländischen Bankzulassung. Ausnahmen werden bei der Einlagensicherung der Niederlande nicht zugelassen.

Halten Banken der Niederlande die Bestimmungen der CGR nicht ein, so kann die Aufsichtsbehörde die Banklizenz entziehen. Darüber hinaus sind Zuwiderhandlungen nach Niederländischem Recht sogar strafbar.

Ansprechpartner für Entschädigungsfälle ist De Nederlandsche Bank N.V. Die Zahlungen müssen hier aktiv beantragt werden. Der entsprechende Aufruf an die betroffenen Bankkunden wird in den überregionalen Tageszeitungen der Niederlande veröffentlicht.

Umfang der niederländischen Einlagesicherung

Die niederländische Einlagensicherung springt gegenüber den Bankkunden dann ein, wenn geleistete Einlagen durch Zahlungsunfähigkeit, Konkurs oder Schließung nicht verfügbar sind. Eine Sicherung in Höhe von 100 Prozent der Einlage wird grundsätzlich dann gewährt, wenn es um Anlagebeträge bis maximal 20.000 Euro geht. I

Ist der Betrag höher, so greift eine Selbstbeteiligung des Gläubigers. Bei Einlagen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro sehen die Regelungen der CGR eine Entschädigung in Höhe von 90 Prozent vor. Oberhalb von 40.000 Euro bestand bis zum 07.10.08 keine Einlagensicherung in den Niederlanden für die eingelegten Gelder. An diesem Tag hat das niederländische Finanzministerium beschlossen eine Einlagensicherungsgarantie über 100% für einen Maximalbetrag von 100.000 € je Anleger abzugeben. Diese Garantie ist zunächst auf ein Jahr befristet.

Ausgeschlossen von einer möglichen Entschädigung sind sämtliche Interbankeneinlagen, darüber hinaus Eigenmittel von Kreditinstituten und Gelder, die im Zusammenhang mit Geldwäsche stehen.

Auch Einlagen von Versicherungsunternehmen, Renten- und Pensionsfonds, Kommunen, Gebietskörperschaften, Verwaltungseinheiten und staatlichen Einrichtungen sind von einer möglichen Regulierung ausgenommen. Darüber hinaus haben Institutionen, die maßgebliche Anteile an dem betroffenen Geldinstitut halten, keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Mehr wissen über die Einlagesicherung:

Einlagensicherung Großbritannien

Einlagensicherung Island

Einlagensicherung Schweiz

Einlagensicherung Türkei

Einlagensicherung Luxemburg

Weitere Informationen zum Thema Einlagesicherung

Einleitung: Einlagesicherung und Einlagesicherungsfonds

Mehr wissen: Einlagesicherung Bausparkassen

So funktioniert die: Einlagesicherung der Sparkassen

Mehr Information: Einlagesicherung Volksbanken und Raiffeisenbanken

Vergleichen Sie jetzt die besten Bankprodukte

Girokonto Tagesgeld Festgeld Kreditkarte

Sie haben eine Frage?

Sie haben eine Frage zum Thema Konto, Kredit oder einem anderen Thema? Gerne beantwortet unsere Redaktion ihre Frage in unserem Ratgeber: Jetzt Frage stellen