Ist eine britische Bank aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht in der Lage, den ordnungsgemäßen Betrieb aufrecht zu erhalten, so spricht der englische Gesetzgeber den Verbrauchern über den staatlichen britischen Einlagensicherungsfonds eine Entschädigung in Höhe von 100 Prozent der eingelegten Gelder zu.
Die maximale Entschädigungssumme ist dabei auf 100.000 britische Pfund (Stand Januar 2011) begrenzt. Diese Richtlinie bildet zunächst die Grundsicherung beispielsweise der Kunden der indisch stämmigen ICICI Bank.
Grundsätzlich gelten für ausländische Banken die gesetzlichen Regelungen zur Einlagensicherung, die in dem Land Gültigkeit haben, in dem der Hauptsitz des jeweiligen Geldinstitutes liegt.
Die indische Bank ICICI bietet auch am deutschen Markt Tagesgeld- und Festgeldkonten mit attraktiven Zinsen an. Verbraucher sind in Bezug auf die Einlagensicherung allerdings vielfach verunsichert. Im Falle der ICICI Bank richtet sich die Sicherung der Einlagen gegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung jedoch nicht nach dem indischen Recht.
Die in Deutschland aktive Niederlassung des Geldinstitutes gehört zu einer britischen Tochtergesellschaft der ICICI. Dementsprechend findet das aktuelle Recht in Großbritannien Anwendung, wenn es um die Regelung von Kundenentschädigungen geht und die Einlagensicherung Englands kommt zum tragen.
Ergänzend hierzu ist die Deutsche Niederlassung der ICICI Bank auf freiwilliger Basis dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken beigetreten und gewährt ihren Kunden damit einen erweiterten Schutz.
Der Einlagensicherungsfonds entschädigt Verbraucher bis zu einer Betragsobergrenze, die 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals einer angeschlossenen Bank entspricht. Im Falle der ICICI Bank beläuft sich dieser Betrag auf 1,5 Millionen Euro, so dass Kunden umfassend gegen den Verlust ihres Vermögens gesichert sind.
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