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Einlagensicherungsfonds sichert in Millionenhöhe

In Ergänzung der gesetzlichen Einlagensicherung deren Träger die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist, bietet der Bundesverband Deutscher Banken einen eigenständigen Einlagensicherungsfonds an, an dem sich Banken und Kreditinstitute auf freiwilliger Basis beteiligen können, um ihre Kunden vor Zahlungsausfällen und Vermögensverlusten zu schützen.

Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken

Mehr als 220 private Banken und insgesamt zwölf Mitgliederverbände haben sich in Deutschland dem Bundesverband Deutscher Banken angeschlossen und finanzieren den Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken durch ihre Beiträge.

Für Kunden privater Banken bildet diese Form der Einlagensicherung einen sehr umfassenden Schutz. Gesichert sind hierbei Spar-, Termin- und Sichteinlagen, sowie Sparbriefe und Verbindlichkeiten aus Wertpapieren. Zu beachten ist, dass Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate nicht gesichert sind, wenn sie durch die Bank selber ausgestellt wurden. Allerdings umfasst die Sicherung über die reine Einlage hinaus auch den Anteil der marktüblichen Zinsen.

Bankkunden sollten sich darüber im Klaren sein, in welcher Weise die gesetzliche Grundsicherung und der Einlagensicherungsfonds zusammen wirken. Letzterer ist als Ergänzung der Grundsicherung konzipiert und übernimmt somit diejenigen Bestandteile der Verbindlichkeiten, die durch den gesetzlichen Schutz nicht abgedeckt sind.

Da sich die Mindesteinlagensicherung auf lediglich 90 Prozent der Einlage bezieht und darüber hinaus auf maximale 20.000 Euro limitiert ist, übernimmt der Einlagensicherungsfonds die fehlenden 10 Prozent und sämtliche Beträge oberhalb von 20.000 Euro. Durch die intensive Zusammenarbeit beider Organisationsformen erhält der Kunde im Schadensfall die komplette Entschädigung durch den Einlagensicherungsfonds.

Mehr wissen über: Gesetzliche Einlagensicherung

Der Träger: Bundesverband Deutscher Banken

Zu den Mitgliedern des Bundesverbandes Deutscher Banken auf Seiten der privaten Banken gehören Großbanken, Privatbankiers, Regionalbanken, Auslandsbanken und Kreditinstitute mit Sonderaufgaben.

Bei der Einlagensicherung durch den Bundesverband Deutscher Banken gelten nicht die Obergrenzen der gesetzlichen Bestimmungen. Stattdessen stehen jedem einzelnen Kunden im Maximalfall bis zu 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals eines Geldinstitutes zu. Dies bedeutet, dass in der Regel die Einlage eines jeden Anlegers in Millionenhöhe abgesichert ist.

Somit ist dieser Schutz, vor allem im Bezug auf größere Vermögen, wesentlich umfassender, als die gesetzliche Absicherung im Rahmen der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Das gesamte Verfahren des Einlagensicherungsfonds wurde durch den Gesetzgeber bereits ab dem Jahre 1976 vollständig anerkannt.

Bankkunden haben die Möglichkeit, bei dem Bundesverband Deutscher Banken sowohl Informationen über das Bestehen der Mitgliedschaft einer bestimmten Bank, als auch über die Höhe der maximalen Sicherung einzuholen.

Da die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds von dem Eigenkapital der jeweiligen Bank abhängig ist, kann sich diese im Laufe der Zeit verändern. Sinkt das Eigenkapital einer Bank soweit ab, dass bei einzelnen Kunden nicht mehr die vollständige Einlage gesichert wäre, so ist die Bank dazu verpflichtet, ihre Kunden zu informieren.

Entscheidet sich ein Kreditinstitut, aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken auszuscheiden, so werden entsprechende Bankkunden automatisch informiert. Diese Benachrichtigung erfolgt rechtzeitig genug, um vor der Rechtskräftigkeit des Austrittes vorhandene Einlagen abzuziehen und anderweitig anzulegen. Unabhängig von dem konkreten Austritt bleiben sämtliche Einlagen ohnehin bis zur nächsten Fälligkeit gesichert.

Weitere Informationen zum Thema Einlagesicherung

Einleitung: Einlagesicherung und Einlagesicherungsfonds

Mehr wissen: Einlagesicherungssysteme Ausland

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