In Bezug auf die Einlagensicherung der Bausparkassen muss zwischen dem Sparguthaben innerhalb von Bausparverträgen und weiteren Einlagen, wie Sparbriefe oder Festgelder unterschieden werden. Grundsätzlich gilt, dass die meisten Bausparkassen dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds angehören. Dieser sichert sämtliche Bauspar-Einlagen bis zu einer maximalen Höhe von 250.000 Euro. Berücksichtigt werden hierbei nicht nur die durch den Kunden gezahlten Beiträge, sondern ebenso die bereits erwirtschafteten Zinsen.
Reicht die Einlagensicherung der Bausparkassen nicht aus, oder geht es weiterhin um Einlagen, die nicht Bestandteil eines Bausparvertrages sind, so greift ein zweites Sicherungssystem. Hierbei kommt es darauf an, zu welcher Gruppe oder Organisation die jeweilige Bausparkasse gehört.
Ist sie Bestandteil einer der großen Banken, so steht ein zusätzlicher Einlagensicherungsfonds für Bank-Bausparkassen zur Verfügung. Dieser übernimmt Kundenforderungen, die weder durch die gesetzliche Grundsicherung, noch durch den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds abgedeckt sind.
Handelt es sich um eine öffentliche Bausparkasse, wie es bei den Landesbausparkassen (LBS) der Fall ist, so steht Anlegern das Sicherungssystem des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zur Verfügung. Das System finanziert sich über ein insgesamt vierstufiges Modell, dessen Basis die Stützungsfonds der regionalen Sparkassenverbände bilden.
Darüber hinaus stehen spezielle Fonds der Landesbanken und überregionale Maßnahmen der Verbände zur Verfügung. Reichen diese Mittel nicht aus, so dienen Gemeinden, Städte, Landkreise und Bundesländer als Gewährsträger und kommen somit letztlich für Kundeneinlagen auf.
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Eine Ausnahme bildet die Bausparkasse Schwäbisch-Hall, die dem Sicherungssystem der genossenschaftlichen Banken angehört. Das System wird durch den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) getragen und ersetzt gefährdete Einlagen in unbegrenzter Höhe zu 100 Prozent.
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Sämtliche genannten Maßnahmen ergänzen die gesetzliche Grundsicherung, die sich auf lediglich 90 Prozent der Einlagen beschränkt und zudem auf 20.000 Euro begrenzt ist. Auch sieht der gesetzliche Schutz keine Übernahme bereits erwirtschafteter Zinsen vor. Verbraucher sollten sich vor dem Abschluss entsprechender Geldgeschäfte über das jeweils geltende Sicherungssystem informieren und ihre Anlagestrategie an die Regelungen zur Einlagensicherung der Bausparkassen anpassen.
Einleitung: Einlagesicherung und Einlagesicherungsfonds
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