Der Gesetzgeber hat in Deutschland mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) aus dem Jahre 1998 einen wirksamen Schutz gegen mögliche Vermögensschäden infolge von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung von deutschen Banken und Geldinstituten installiert.
Durch das Gesetz wurde eine Richtlinie der Europäischen Union aufgegriffen, die einen einheitlichen Schutz der Bankkunden in ganz Europa vorsieht. Grundsätzlich gilt die Grundsicherung im Rahmen von Bankgeschäften zwischen privaten oder gewerblichen Kunden und deutschen Banken, unabhängig davon, ob diese in Deutschland oder im europäischen Ausland tätig sind.
Ausgenommen von der Basis-Einlagensicherung sind Geschäfte mit ausländischen Banken, auch wenn diese in Deutschland tätig sind. Wenn eine ausländische Bank hingegen eine deutsche Tochter hat, greift der Einlagenschutz auch für die deutsche Tochter.
Bis Juli 2009 galt als Entschädigungshöchstgrenze 90% der Einlagen, maximal 20.000 € je Anleger. Diese gilt auch weiterhin für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften (z. B. Sparbrief).
Spareinlagen, wie z. B. Tagesgeld, Festgeld & Sparbuch, sind seit Juli 2009 bis zu 50.000 € je Anleger zu 100% geschützt. Ab 2011 wird die Entschädigungshöchstgrenze nochmals auf 100.000 € je Anleger erhöht.
Die Mindesteinlagensicherung bezieht sich auf Sparguthaben, Termingelder, Sichteinlagen, Schuldscheine, Schuldverschreibungen und Verbindlichkeiten aus Wertpapieranlagen, unabhängig davon, ob diese von privaten oder gewerblichen Kunden stammen. Andere Forderungen gegenüber der Bank, wie z.B. Zertifikate sind durch die Einlagensicherung nicht geschützt.
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Geldinstitutes steht dem Anleger der Ersatz seiner Spareinlage von bis zu 50.000 € zu. Lediglich bei einer Anlage in Wertpapieren ist die Entschädigung auf 90% der Anlage, maximal 20.000 € je Anleger, begrenzt. Diese Basissicherung wird aber in den meisten Fällen einen kompletten Schutz von eingelagerten Vermögen nicht bewerkstelligen können. Vor diesem Hintergrund bieten die meisten Banken zusätzliche Systeme der Einlagensicherung, die jeweils im Verbund mit Gruppen oder Verbänden organisiert und verwirklicht werde
Getragen wird die Mindesteinlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), als Tochtergesellschaft des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Die Befugnisse und Aufgaben einer Entschädigungseinrichtung sind der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH im Jahre 1998 unmittelbar durch den Bundesfinanzminister zugewiesen worden. Das Unternehmen untersteht der direkten Aufsicht und Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die EdB übernimmt im Falle der Schließung einer Bank die Aufgabe, sämtliche Gläubiger über das Eintreten des Entschädigungsfalles zu informieren. Hierzu ermittelt das Unternehmen die Namen und die jeweiligen Forderungssummen der Einleger und bietet ihnen schriftlich die Entschädigung an.
Der Kunde hat daraufhin ein Jahr lang Zeit, seinen Entschädigungsfall bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH anzumelden. Wird diese Frist überschritten, so gehen die Ansprüche verloren. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH ist angehalten, den betroffenen Kunden innerhalb von drei Monaten nach Eintreten des Entschädigungsfalles den Verlust im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen zu ersetzen.
Die zur Entschädigung benötigten Gelder werden durch die zugeordneten Institute im Rahmen von Jahresbeiträgen aufgebracht. Die jeweiligen Beiträge sind abhängig von dem Geschäftsvolumen der einzelnen Banken.
Über die Grundsicherung hinaus bieten die meisten Geldinstitute in Deutschland ergänzende Sicherungssysteme, die Bankkunden dazu verhelfen, einen Schutz zu realisieren, der deutlich oberhalb der gesetzlichen Mindestsicherung liegt. Im Einzelfall sollte von daher immer geprüft werden, welchen Schutzverbänden oder freiwilligen Sicherungssystemen ein Geldinstitut angehört, bevor Gelder dort eingelegt werden. Die meisten deutschen Banken gehören zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken an. Er sichert die Einlagen jedes Anlegers in Millionenhöhe ab.
Mehr Information: Einlagensicherungsfonds
Im Zuge der Finanzmarktkrise hat die Bundesregierung bekanntgegeben, dass der Staat Bundesrepublik Deutschland für die Einlagensicherung der deutschen Bank bürgt. Sollten die etablierten Einlagesysteme nicht ausreichen, springt der Staat ein.
Mehr Information: Staatsgarantie
Für ausländische Banken, die in Deutschland agieren, gelten teilweise ebenfalls ergänzende Einlagensicherungssysteme.
Mehr wissen über: Einlagensicherung im Ausland