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Einlagensicherung ausländischer Banken

Grundsätzlich gilt, dass unabhängig davon, in welchem Land eine Bank agiert, die rechtlichen Bedingungen zur Einlagensicherung im dem Land Gültigkeit haben, in dem das Institut seinen Hauptsitz hat. Innerhalb der Europäischen Union sind die diesbezüglichen Richtlinien stark vereinheitlicht worden, wobei der gesetzliche Mindestschutz der Verbraucher in vielen Ländern deutlich unterhalb der Deutschen Standards liegt.

Häufig bieten ausländische Banken besonders vorteilhafte Zinssätze für Tagesgeld und Festgeld oder andere Sparformen an. Dies kann für Verbraucher attraktiv sein, allerdings sollte vor Abschluss entsprechender Vereinbarungen sorgfältig geprüft werden, welche Sicherungssysteme für das angelegte Geld bestehen.

Gerät ein Geldinstitut in eine schwierige wirtschaftliche Lage, wird zahlungsfähig oder meldet Insolvenz an, so hängt es so kann der Umfang der Entschädigung privater und gewerblicher Kunden sehr unterschiedlich sein.

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Während man innerhalb der Europäischen Union zumindest von einer Standardabsicherung ausgehen kann, die mit der Deutschen Grundsicherung vergleichbar ist, können die rechtlichen Bestimmungen außerhalb Europas stark hiervon abweichen. Die Grundsicherung sieht vor, dass 90 Prozent der jeweiligen Einlagen, maximal jedoch 20.000 Euro, ersetzt werden, wenn es zum Entschädigungsfall kommt.

Die Richtlinien in Ländern der Europäischen Union können durchaus oberhalb dieser Betragsgrenzen liegen, sollten im Einzelfall jedoch erfragt werden. Die meisten Deutschen Banken bieten eigenständige Sicherungssysteme auf Verbands- oder Gruppenebene und sichern die Einlagen ihrer Kunden wesentlich stärker ab, als durch das Gesetz gefordert.

Sicherheitsstandards ausländischer Banken

Auch wenn die Konditionen ausländischer Institute verlockend wirken, so sollte keinesfalls auf die Überprüfung Sicherheitsstandards verzichtet werden. Anstelle der erhofften Zinsgewinne kann es ansonsten schnell zu hohen Verlusten kommen.

Dies gilt sowohl gegenüber einer ausländischen Bank in ihrem jeweiligen Heimatland als auch in Bezug auf eine ausländische Bank, die eine Filiale oder Repräsentanz in Deutschland unterhält. Umgekehrt gelten für Deutsche Geldinstitute und ihre Filialen im Ausland die Deutschen Regelungen.

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