Einlagensicherung und der Einlagensicherungsfonds deutscher Banken stellen im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditinstituts sicher, dass Bankkunden Ihre persönlichen Einlagen zurück erhalten.
Wenngleich es eher selten ist, dass deutsche Banken und Kreditinstitute eine Insolvenz erleiden, so sind Einlagensicherung und der Einlagensicherungsfonds doch wichtige Instrumente gegen den kompletten Verlust der eigenen Vermögenswerte.
Unabhängig von den einzelnen spezifischen Sicherungssystemen der Institute, gilt für jeden Kunden einer deutschen Bank bzw. einer ausländischen Bank mit mit deutscher Tochter zunächst ein gesetzlicher Schutz. Diese Grundsicherung ersetzt dem Anleger seinen Verlust, bis zu einer maximalen Höhe von 90 Prozent seiner Einlage. Die Entschädigungssumme ist jedoch auf 20.000 Euro begrenzt. Da diese Absicherung für Kunden unzureichend ist, haben einzelne Gruppen von Geldinstituten eine erhöhte Sicherheit eingeführt.
Die Einlagensicherung der Banken bezieht sich grundsätzlich auf Einlagen von privaten und gewerblichen Kunden, Sparguthaben, Termingelder, Sichteinlagen, Schuldscheine, Schuldverschreibungen und Verbindlichkeiten aus Wertpapieranlagen.
Realisiert wird diese Basis-Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Die Arbeit des Unternehmens basiert auf dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), das durch die Bundesregierung im Jahre 1998 erlassen wurde, um damit eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes umzusetzen. Die Grundsicherung sichert Geldeinlagen bei jedem deutschen Geldinstitut, allerdings lediglich in der bereits dargestellten Höhe.
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Mehr als 200 private Banken und zwölf Mitgliedsverbände nutzen zur zusätzlichen gesetzlichen Einlagensicherung den sogenannten Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken. Mit dem Einlagensicherungsfonds sind die Guthaben jedes Bankkunden bis zu einer Höhe von 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals einer Bank gesichert. Praktisch bedeutet dies einen Schutz der Einlagen in voller Höhe. Auch marktübliche Zinsen werden im Schadensfall durch den Fonds erstattet.
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Sparkassen betreiben ein eigenständiges System zur Einlagensicherung, das sich in vier Stufen gliedert. Die erste Stufe bilden regionale Stützungsfonds, die im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einzelner Institute einspringen. Sollten die Mittel des regionalen Stützfonds nicht ausreichen oder ausfallen, springt die Sicherungsreserve der Landesbanken ein. In der dritten Stufe findet ein überregionaler Austausch der einzelnen Fonds statt. Erst wenn die Ausfälle die Gesamtmittel aller regionaler Fonds übersteigen, würden sich - zumindest für Einlagen, die 2005 oder früher getätigt wurden - Gemeinden, Städte, Landkreise und Bundesländer im Zuge der Gewährshaftung an den Ausfällen beteiligen.
Mehr Information: Einlagensicherung Sparkassen
Volks- und Raiffeisenbanken sowie andere genossenschaftliche Geldinstitute verfügen ebenfalls über ein eigenständiges Sicherungssystem. Dieses basiert auf sogenannten Garantiefonds, die hauptsächlich durch regionale Genossenschaftsbanken erbracht werden. Reichen diese Mittel nicht zur Deckung erlittener Ausfälle aus, so steht die Leistung eines Garantieverbundes zur Verfügung, der auf überregionaler Ebene Gelder und Bürgschaften zur Verfügung stellen kann.
Mehr Information: Einlagensicherung Volks- Raiffeisenbanken
In Bezug auf Bausparverträge, sind die bereits eingezahlten Beträge in voller Höhe gesichert. Weitere Anlagemodelle der Bausparkassen werden je nach Gruppenzugehörigkeit durch den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds, den Einlagensicherungsfonds für Bank-Bausparkassen oder durch das Sicherungssystem der Sparkassen abgedeckt.
Mehr Informationen: Einlagensicherung Bausparkassen
In Deutschland sind die meisten Geldinstitute an Verbände oder Institutionen angeschlossen, deren Einlagensicherungssysteme erlittene Verluste vollständig ersetzen. Geht man Geldgeschäfte mit einem ausländischen Institut ein, so sollte man detailliert überprüfen, welche gesetzlichen und freiwilligen Regelungen in dem betreffenden Land und in Bezug auf die ausgewählte Bank gelten, um hier vor Verlusten geschützt zu sein.
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