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Ein Aktiendepot auflösen - Kündigung zum Aktiendepot

Wenn Sie bereits ein Aktiendepot nutzen, für das Sie noch immer Depotgebühren bezahlen, können Sie dieses Aktiendepot natürlich auflösen. Die Kündigung Aktiendepot ist dabei nahezu immer möglich, Fristen müssen nur sehr selten eingehalten werden. Ob Sie Kündigungsfristen bei der Kündigung Aktiendepot einhalten müssen, können Sie den Bedingungen für Ihr Depot entnehmen. Auch bei der Auflösung von Verrechnungskonten, etwa für das Girokonto oder das Tagesgeld Konto, müssen Sie oft Kündigungsfristen beachten.

Aktiendepot Kündigung: Das Depot richtig auflösen

Um ein die Kündigung zum Aktiendepot zu erteilen sollten Sie einen schriftlichen Auftrag an Ihre Bank senden. Dabei sollten Sie unbedingt angeben, wie mit den im Depot enthaltenen Wertpapieren verfahren werden soll, wenn Sie Ihr Aktiendepot auflösen. Dabei haben Sie zum einen die Möglichkeit, die Wertpapiere an Ihre neue Bank zu übertragen und nicht zu verkaufen. So müssen Sie bereits vorhandene Buchverluste nicht realisieren. Alternativ können Sie die Depotbestände bei der Kündigung Aktiendepot aber auch komplett verkaufen und lediglich die Gegensumme hierfür auf Ihr neues Verrechnungskonto überweisen lassen.

Ein kostenloses Aktiendepot finden: Wertpapierdepot Vergleich

Das Aktiendepot ohne Kündigung auflösen

Sofern Sie die Übertragung Ihrer Wertpapiere sofort wünschen ist es auch möglich, dass Sie Ihr Aktiendepot ohne Kündigung auflösen können. D.h. sie übertragen ihre Anteile vor wirksam werden einer Kündigung auf ihr neues Depot. Die Bank wird Ihren Wunsch nach der Kündigung zum alten Aktiendepot sofort entgegennehmen und bearbeiten. Für die Kündigung zum Aktiendepot sind dabei in der Regel keine Kosten zu bezahlen, auch die Übertragung vorhandener Wertpapiere erfolgt gebührenfrei.

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